Herzlich willkommen auf unserer Internet-Seite in Leichter Sprache!
Warum gibt es Leichte Sprache?
Alle Menschen sollen Informationen bekommen,
die einfach und gut zu verstehen sind.
Vor allem, wenn sie mit Verwaltungen und Ämtern zu tun haben.
Auch Menschen mit Einschränkungen.
Deshalb gibt es Leichte Sprache.
Die Übersetzung von Texten in Leichte Sprache braucht oft viel Zeit.
Auf dieser Internet-Seite können
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verwaltungen
Texte in Leichter Sprache ansehen und herunterladen.
Sie können die Texte auch verändern.
Außerdem können sie auch selbst Texte hochladen.
So können sich Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter von Verwaltungen gegenseitig helfen.
In Baden-Württemberg haben wir das Ziel,
dass alle Menschen am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.
Die Menschen sollen selbst bestimmen können, wie sie leben wollen.
Zum Beispiel
Übersetzung zum Thema Hundesteuer in
Leichte Sprache von Allgemeine Sprache.
Informationen zur Hundesteuer
Dieser Text ist in leichter Sprache geschrieben.
So ist er besser zu lesen.
Haben Sie einen Hund?
Dann müssen Sie ihn anmelden.
Und Steuern bezahlen.
Jede Gemeinde hat eine Hunde-Steuer.
Aber die Hunde-Steuer kann
in jeder Gemeinde unterschiedlich hoch sein.
Und auch die Regeln für die Hunde-Steuer
können unterschiedlich sein.
Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.
Wie funktioniert die Anmeldung?
Sie können Ihren Hund
schriftlich oder persönlich anmelden.
Nutzen Sie das Formular:
Anmeldung zur Hunde-Steuer.
Sie bekommen das Formular bei Ihrer Gemeinde.
Oder Sie können das Formular von der Internet-Seite
Ihrer Gemeinde runterladen.
Bis wann müssen Sie Ihren Hund anmelden?
Sie müssen Ihren Hund
innerhalb von einem Monat anmelden.
Haben Sie Ihren Hund zum Beispiel
am 30. April gekauft?
Dann müssen Sie ihn
bis zum 30. Mai anmelden.
Sind Sie mit dem Hund
neu in die Gemeinde gezogen?
Dann müssen Sie den Hund
innerhalb von einem Monat anmelden.
Sobald Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Sind Sie zum Beispiel am 31. März
neu in die Gemeinde gezogen?
Dann müssen Sie Ihren Hund
bis zum 30. April anmelden.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Vielleicht müssen Sie nachweisen:
Welche Rasse Ihr Hund ist.
Fragen Sie am besten bei Ihrer Gemeinde nach:
Welche Unterlagen Sie brauchen.
Was ist noch wichtig?
Sie müssen Ihren Hund anmelden.
Sonst müssen Sie Strafe bezahlen.
Sie müssen den Hunde-Kot aufräumen.
Und Sie müssen darauf achten:
Wo Hunde verboten sind.
Und wo Hunde an die Leine müssen.
Die Regeln in jeder Gemeinde sind anders.
Lesen Sie die Regeln von Ihrer Gemeinde genau.
Hundesteuer – Hund anmelden
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie halten einen Hund.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Erforderliche Unterlagen
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Sonstiges
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlage
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde