Warum Leichte Sprache?

Menschen mit Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf verständliche und zugängliche Informationen in Verwaltungsverfahren mit Behörden. Am Ende profitieren aber alle Menschen von leicht verständlichen Informationen.

Die Übersetzung und Auseinandersetzung mit einer Übersetzung in Leichte Sprache kann zeitaufwendig sein. Mit dieser Plattform können Mitarbeitende aus den Verwaltungen Texte in Leichter Sprache einsehen, herunterladen und an ihren jeweiligen Bedarf anpassen.

Wir möchten Mitarbeitenden aus der Verwaltung die Möglichkeit bieten, sich gegenseitig zu unterstützen, indem sie vorhandene Texte in Leichte Sprache aus ihrem Haus für andere Verwaltungen zugänglich machen und ebenso von anderen Texten in Leichter Sprache profitieren. Unser Ziel in Baden-Württemberg ist es, Hand in Hand den Weg zu ebnen, sodass ein selbstbestimmtes Leben und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle Menschen möglich ist.

Erklärfilm: Für wen ist leichte Sprache gut?

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Einblick: Textübersetzung in Leichte Sprache

Zum Beispiel

Übersetzung zum Thema Hundesteuer in
Leichte Sprache von Allgemeine Sprache.

Informationen zur Hundesteuer

Dieser Text ist in leichter Sprache geschrieben.
So ist er besser zu lesen.
Haben Sie einen Hund?
Dann müssen Sie ihn anmelden.
Und Steuern bezahlen.
Jede Gemeinde hat eine Hunde-Steuer.
Aber die Hunde-Steuer kann
in jeder Gemeinde unterschiedlich hoch sein.
Und auch die Regeln für die Hunde-Steuer
können unterschiedlich sein.
Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.

Wie funktioniert die Anmeldung?

Sie können Ihren Hund
schriftlich oder persönlich anmelden.
Nutzen Sie das Formular:
Anmeldung zur Hunde-Steuer.
Sie bekommen das Formular bei Ihrer Gemeinde.
Oder Sie können das Formular von der Internet-Seite
Ihrer Gemeinde runterladen.

Bis wann müssen Sie Ihren Hund anmelden?

Sie müssen Ihren Hund
innerhalb von einem Monat anmelden.
Haben Sie Ihren Hund zum Beispiel
am 30. April gekauft?
Dann müssen Sie ihn
bis zum 30. Mai anmelden.
Sind Sie mit dem Hund
neu in die Gemeinde gezogen?
Dann müssen Sie den Hund
innerhalb von einem Monat anmelden.
Sobald Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Sind Sie zum Beispiel am 31. März
neu in die Gemeinde gezogen?
Dann müssen Sie Ihren Hund
bis zum 30. April anmelden.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Vielleicht müssen Sie nachweisen:
Welche Rasse Ihr Hund ist.
Fragen Sie am besten bei Ihrer Gemeinde nach:
Welche Unterlagen Sie brauchen.

Was ist noch wichtig?

Sie müssen Ihren Hund anmelden.
Sonst müssen Sie Strafe bezahlen.
Sie müssen den Hunde-Kot aufräumen.
Und Sie müssen darauf achten:
Wo Hunde verboten sind.
Und wo Hunde an die Leine müssen.
Die Regeln in jeder Gemeinde sind anders.
Lesen Sie die Regeln von Ihrer Gemeinde genau.

Hundesteuer – Hund anmelden

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie halten einen Hund.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

Fristen

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

  • seit dem Sie einen Hund halten oder
  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

Erforderliche Unterlagen

eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Sonstiges

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlage

§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde