Barrierefreie Kommunikation in der Verwaltung
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg förderte von Mitte Dezember 2017 bis September 2024 das Projekt „Barrierefreie Kommunikation in der Verwaltung“. Im Rahmen dessen entstand auch diese Internetseite „leichtesprache-bw.de“
Seit Oktober 2024 ist das Landeszentrum für Barrierefreiheit verantwortlich. Der Schwerpunkt unserer Bemühungen liegt auf der Umsetzung der Leichten Sprache. Von einer barrierefreien Kommunikation profitieren viele Bürger.
Das Projekt „Barrierefreie Kommunikation in der Verwaltung“ wurde vom Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V. in Kooperation mit der 1a Zugang Beratungsgesellschaft mbH (capito Stuttgart) umgesetzt.
Im Rahmen dessen entstand seit diese Internetseite „leichtesprache-bw.de“
Auf "leichtesprache-bw.de" werden behördliche Dokumente in Leichte Sprache übersetzt, Schulungen für Verwaltungsmitarbeiter zur Leichten Sprache durchgeführt sowie im Internet ein Nutzerportal in Form einer Textbörse bereitgestellt. Zudem entstehen barrierearme Medien, wie zum Beispiel Erklärfilme.
Öffentliche Stellen in Baden-Württemberg können somit bei Informationen an Bürgerinnen und Bürger zum Verwaltungshandeln und zu behördlichen Entscheidungen eine bessere Verständlichkeit und eine Kostenersparnis durch Reduzierung des Kommunikationsaufwandes gewährleisten. Außerdem kann dank der Umsetzung der Leichten Sprache eine höhere Zufriedenheit bei den Kunden und ein bedarfsorientierter Service erzielt werden
Auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention, des Aktionsplans der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) ist der Anspruch auf Verständlichkeit im Verwaltungskontext und die Notwendigkeit von Leichter Sprache unstrittig gegeben.
Der Ansatz der sogenannten Leichten Sprache kann ein gutes Instrument bieten, Kommunikation zu verbessern oder überhaupt zu ermöglichen. Menschen mit kognitiven Einschränkungen können Texte und gesprochene Wörter in Leichter Sprache viel besser verstehen. Es profitieren aber auch weitere Personengruppen von der Leichten Sprache, zum Beispiel auch funktionale Analphabeten und Menschen mit mangelnden Deutschkenntnissen.
Nur wer die Informationen versteht, kann ein selbstbestimmtes Leben führen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Durch die Internetseite "leichtesprache-bw.de" kommen wir der Realisierung der UN-Behindertenrechtskonvention einen Schritt näher. Die Leichte Sprache ist für viele Bürger gewinnbringend.