Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist für
die Internet-Seite leichtesprache-bw.de
Alle Menschen sollen unsere Internet-Seite
gut nutzen können.

Können Sie das nicht?
Dann ist das eine Barriere.
Wir versuchen,
die Internet-Seite so gut wie möglich barrierefrei zu machen.
Dabei halten wir uns an die Regeln für Barriere-Freiheit.
Die Regeln für Barriere-Freiheit stehen in diesen Gesetzen:
- Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das kurze Wort ist: L-BGG. - Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung.
Das kurze Wort ist: BITV.
Informationen über diese Erklärung zur Barriere-Freiheit
Wir prüfen die Internet-Seite immer wieder auf Barriere-Freiheit.
Die Barriere-Freiheit wurde zuletzt geprüft am: 10.10.2024
Wir von der Firma 1a Zugang haben die Internet-Seite
selbst geprüft.
Dazu gehörten viele verschiedene Tests.
Zum Beispiel auch ein Test
mit dem Vorlese-Programm JAWS.

Wie barrierefrei ist diese Internet-Seite?
In der Textbörse können Sie sich Texte barrierefrei kopieren.
Aber unsere Internet-Seite ist noch nicht ganz barrierefrei.

Was ist auf unserer Internet-Seite
nicht barrierefrei?
Diese Punkte auf unserer Internet-Seite sind nicht barrierefrei:
Manchmal gibt es in der Textbörse Texte und zusätzliche Dateien zu den Texten zum Herunterladen.
Zum Beispiel die Ausgangstexte in Allgemeiner Sprache als PDF- Dateien
oder als Word-Dateien.
Nicht alle zusätzlichen Word-Dateien und PDF-Dateien sind barrierefrei.
Sie kommen von anderen Stellen.
Nicht von uns.
Wie können Sie Barrieren melden?
Haben Sie Barrieren auf unserer Internet-Seite gefunden,
die nicht in der Erklärung zur Barriere-Freiheit stehen?
Haben Sie Fragen zur Barriere-Freiheit auf unserer Internet-Seite?
Dann können Sie uns das sagen.
Sie können hier klicken und dieses Formular ausfüllen:
Online-Formular: Barriere melden
Sie können uns einen Brief schreiben.
Adresse: 1a Zugang Beratungsgesellschaft mbH
Robert-Bosch-Straße 15
71116 Gärtringen
Sie können uns anrufen.
Telefon: 07034 27041 313
Sie können uns eine E-Mail schreiben.
E-Mail info@leichtesprache-bw.de
Wir haben 4 Wochen Zeit für eine Antwort.
Wann hilft die Schlichtungs-Stelle?
Haben Sie uns eine Nachricht geschickt?
Sind Sie nicht zufrieden mit unserer Antwort?
Dann können Sie das der Schlichtungs-Stelle sagen.
Zusammen suchen wir eine Lösung.
Die Schlichtungs-Stelle hilft Ihnen kostenlos.

Sie können hier klicken
und den Schlichtungs-Antrag
von der Schlichtungs-Stelle ausfüllen.
Sie können einen Brief schreiben.
Adresse:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Sie können dort auch anrufen.
Telefon:
0711 123 3 93 75
Sie können eine E-Mail schreiben.
E-Mail:
(email: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de text: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Noch mehr Informationen finden Sie
auf der Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle.
Internet-Seite:
barrierefreiheit-bw.de
Einige Vereine für Menschen mit Behinderung
können auch vor Gericht klagen,
wenn die Internet-Seite nicht barrierefrei gemacht wird.
Das steht im L-BGG.
Bilder:
© 1a Zugang Beratungsgesellschaft mbH,
Illustration: Medienteam, Marina Carter